Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.
Voraussetzungen
keine
Fristen
Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.
Kosten
In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
29.05.2026