Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern
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Web: https://www.autobahn.de/suedbayern
Staatliches Bauamt Passau
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Web: http://www.stbapa.bayern.de
Stadt Geiselhöring - Bauamt
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Web: http://www.geiselhoering.de
Landratsamt Straubing-Bogen
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Web: http://www.landkreis-straubing-bogen.de
Stand
22.01.2026