Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Kosten
Für die Herstellung der Erschließung sind Beiträge an die Gemeinde bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.
Neben den Verkehrswegen können im Rahmen der Erschließung Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser, Kanal) anfallen. Hierbei ist zwischen dem Beitrag für die Neuerstellung der Anlage (Herstellungsbeitrag), dem Beitrag für die Verbesserung einer bestehenden Anlage (Verbesserungsbeitrag) und dem Beitrag für die Erneuerung einer bestehenden Anlage (Erneuerungsbeitrag) zu entscheiden. Grundlage für die Beiträge zu leitungsgebundenen Einrichtungen sind Beitragskalkulationen und die Einbindung der Kalkulationsergebnisse in die Satzungen der Gemeinde.
Stadt Geiselhöring - Bauamt E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
14.02.2025
Online-Verfahren
Immer mehr Verwaltungsleistungen lassen sich heute bequem von zuhause aus erledigen – ganz ohne Wartezeit oder persönliche Vorsprache. Im Bereich der Online-Verfahren stehen Ihnen digitale Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie direkt online ausfüllen und abschicken können. Das spart Zeit und Wege – und macht den Bürgerservice noch ein Stück moderner.
Sie suchen Unterstützung für ein Projekt, eine Idee oder eine persönliche Situation? Das Fördernavi hilft Ihnen dabei, passende Förderprogramme von Bund, Land oder EU zu finden. Wählen Sie einfach Ihre Zielgruppe und das Thema – und lassen Sie sich schnell und unkompliziert zu relevanten Angeboten führen. Eine gute Gelegenheit, um finanzielle Spielräume zu entdecken.