Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
Bayernweite Ergänzung
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt.
Verfahrensablauf
Bayernweite Ergänzung
Sie müssen die Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Fristen
Bayernweite Ergänzung
keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
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Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
23.06.2026