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Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.

Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.

Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Die für Sie zuständige Behörde ist an den Online-Dienst “Elektronische Wohnsitzanmeldung“ angeschlossen und die Meldebehörde hat den Meldevorgang abgeschlossen, d. h. im Online-Dienst steht eine digitale Meldebestätigung für Sie bereit.


Verfahrensablauf

Bei persönlicher Vorsprache

Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-, Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.

Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Dokumente müssen mitgebracht werden.

Bei Anmeldung mit der elektronischer Wohnsitzanmeldung

Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte im Online-Dienst identifizieren. Im Anschluss kann der Onlinedienst nach Eingabe der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Abschließend erhalten Sie, je nach Art und Anzahl der geänderten Dokumente, einen oder mehrere Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird. Bitte kleben Sie den oder die Aufkleber wie in der beigefügten Anleitung beschrieben auf den Personalausweis und Reisepass auf. Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Verwandte Themen“ bei der Leistung „Wohnsitz; Anmeldung“ und unter „Weiterführende Links“.

Fristen

schnellstmöglich

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    <h4>Bei Persönlicher Vorsprache</h4> <ul><li>Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte</li><li>Bei Umzug ins Ausland: <ul><li>Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort</li><li>Bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland</li></ul> </li></ul> <h4>Bei Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung</h4> <ul><li>Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN</li><li>Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät</li><li>Kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC</li></ul>

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprache: Sofort.

Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.

Hinweise

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen. Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Zuständige Stellen

Stadt Geiselhöring
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.geiselhoering.de

Stand

07.05.2026

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