Was erledige ich wo?
Informationen von A bis Z – einfach erklärt und direkt verlinkt
Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
Voraussetzungen
- Anmeldung beim Standesamt
- Sie sind volljährig:
- Bei Jugendlichen, die älter als 14 Jahre sind:
- Bei Kindern, die jünger als 14 Jahre sind:
- Bestimmung der Vornamen
Bitte beachten Sie: Sie können Ihren Vornamen nur ändern, wenn Sie auch Ihren Geschlechtseintrag ändern. Eine separate Vornamensänderung ist nicht möglich.
- erneuten Änderung des Geschlechtseintrags
- Notwendige Unterlagen
Verfahrensablauf
- Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. Das ist bereits seit dem 01.08.2024 möglich.
- Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
- Das Standesamt ändert Ihre Daten ggf. im Personenstandsregister und teilt die Änderungen auch dem Einwohnermeldeamt mit.
Fristen
- Wenn Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern möchten, melden Sie dies bitte drei Monate im Voraus beim Standesamt an.
- Nachdem Sie eine Geschlechtsänderung erklärt haben, können Sie frühestens nach einem Jahr eine erneute Änderung vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie den Wunsch zur Änderung auch wieder beim Standesamt anmelden und nach einer Wartezeit von drei Monaten eine Erklärung abgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
<ul><li>Reisepass oder Personalausweis der erklärenden Person</li><li>Geburtsurkunde <br /> <div>Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.</div> </li><li>Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde <br /> <div>Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.<br />Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.</div> </li><li>Dolmetscher <br /> <div>Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.</div> </li></ul>
Kosten
- Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: voraussichtlich 30,00 EUR
- Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR
- Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR
Verwandte Leistungen
Zuständige Stellen
Stadt Geiselhöring
E-Mail:
Web: http://www.geiselhoering.de
Stand
Online-Verfahren
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