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Weiteres Vorgehen mit der Förderung für Kirchen

Die „Richtlinie zur Förderung von Renovierungen von Gebäuden in kirchlicher Trägerschaft“ vom 01.11.2016 tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Die bereits bewilligten Fördermittel werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten über die nächsten Jahre hinweg ausbezahlt und in die Haushaltsplanungen mit aufgenommen. Neue Bewilligungen und Antragstellungen sind bis zum Inkrafttreten einer neuen überarbeiteten Richtlinie nicht möglich.


Die Verwaltung wurde beauftragt, eine neue Richtlinie zu erarbeiten, die die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt und eine als freiwillige Leistung für die Stadt vertretbare Ausgestaltung sicherstellt. Diese wird dann dem Stadtrat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

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