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Bauausschuss segnet Befreiungsanträge ab

Mit drei Anträgen auf Befreiungen von den Vorgaben diverser Bebauungspläne hatte sich der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung zu beschäftigen. Während die Genehmigungen für Einfamilienhäuser in Hadersbach und Oberharthausen schnell einstimmig erteilt wurden, fand ein Vorhaben in Sallach mit einem 3:2-Votum nur knapp die Zustimmung der Räte.

Im ersten Fall erteilten die fünf anwesenden Mitglieder des Ausschusses bzw. deren Stellvertreter die beantragten Befreiungen ohne jegliche Diskussion. Es ging um den Bau eines Einfamilienhaues im Baugebiet Kirchmarterfeld in Hadersbach, das für den Bauherren zwingend rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Dabei ist nicht nur Schwellenlosigkeit im Gebäudeinneren unabdingbar, sondern auch das Haus selbst und die Außenanlagen müssen stufenlos erreichbar sein.

Die Topographie des Bauplatzes im Osten des Baugebiets zeigt jedoch ein erhebliches Gefälle in Richtung des dahinterliegenden Bestand-Grundstückes mit einem Höhenunterschied von bis zu 1,30 Meter. Somit sind Geländeaufschüttungen unumgänglich, um die Außenanlagen ebenerdig anlegen zu können. So wie die Nachbarin vorab ihr Einverständnis dafür erteilt hatte, stimmten auch die Bauausschuss-Mitglieder den Aufschüttungen ohne Umschweife zu und erteilten das gemeindliche Einvernehmen für das Projekt.

Baugrenzen werden überschritten

Ähnlich schnell gaben sie dem nächsten Befreiungs-Antrag statt. Dieses Mal ging es um ein Einfamilienhaus am Auweg in Oberharthausen. Die Befreiung bezog sich hier auf die Vorgaben der Ortsabrundungssatzung, weil die geplante Garage für zwei Autos die Baugrenzen um etwa vier Quadratmeter überschreitet. „Die Vorgabe des Stellplatzes in einer Breite von ca. 4,15 Meter entspricht nicht den heutigen Anforderungen“, argumentierte der Bauherr in seinem Antrag. Wie für die Nachbarbebauung bereits eine Befreiung zugelassen worden war, erteilten sie die Räte auch in diesem Fall.

So harmonisch die ersten beiden Entscheidungen fielen, so unterschiedliche Ansichten hatten die Räte im dritten Fall. Es ging um einen Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes für den Bau eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Am Weinsteig“ in Sallach, der den Räten bereits zum dritten Mal vorlag. Das Bauprojekt weicht in einigen Punkten vom dort geltenden Bebauungsplan ab, unter anderem in Bezug auf die Firstausrichtung, die Dachform, die Farbe der Dacheindeckung und die Dachneigung.

Traufhöhe um 1,75 Meter höher

Vor allem aber sorgte die Gebäudehöhe für Diskussionen, weil statt der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Bauweise E+D (Erdgeschoss mit Dachgeschoss) die Bauweise „E+1“ (Erdgeschoss mit vollwertigem Obergeschoss) geplant ist. Ein vergleichender Systemschnitt verdeutlichte, dass die beantragte Variante E+1 mit 18 Grad-Dachneigung in der Firsthöhe insgesamt um rund 0,5 Meter niedriger sei als die bisher laut Bebauungsplan mögliche Variante E+D mit 36 Grad-Dachneigung. Aber die Traufhöhe der Außenmauern ist bei der beantragten Variante E+1 um 1,75 Meter höher als im Bebauungsplan möglich. Ein Nachbar hatte die Unterschrift für das Bauprojekt verweigert.

In seiner November-Sitzung hat der Bauausschuss dennoch die beantragten Befreiungen erteilt und das Einvernehmen der Gemeinde mit dem Projekt ausgesprochen. Danach hat das Landratsamt bei einer Überprüfung festgestellt, dass das Vorhaben durch die Anwendung des „Bau-Turbo“ genehmigungsfähig sei, wenn die Gemeinde zustimmt. So tauchte das Bauprojekt im März erneut auf der Tagesordnung der Bauausschuss-Sitzung auf. Bürgermeister Herbert Lichtinger verlas dabei eine E-Mail des Grundstücknachbarn, der seine Unterschrift verweigert hat, weil er mit den vielen Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht einverstanden ist. Insbesondere die Wandhöhen bei E+1 stoßen ihm sauer auf.

Kein Kompromiss gefunden

Der Antrag wurde daraufhin zurückgestellt, um mit der Bauherrin nochmal über die Maßangaben bezüglich der Wandhöhen zu reden bzw. um ihr die Möglichkeit zu geben, im Gespräch mit dem Nachbarn einen Kompromiss zu finden. Doch zu einer solchen Aussprache kam es nicht, wie in der April-Sitzung offenbar wurde, in der sich die  Räte zum dritten Mal mit dem Bauprojekt beschäftigten. Die Bauherrin ließ sich zwischenzeitlich anwaltlich vertreten, und Bürgermeister Herbert Lichtinger las ein Schreiben des Anwalts vor, in dem noch einmal die Sichtweise der Bauherrin dargelegt wurde.

In der anschließenden Diskussion vertraten die Bauausschuss-Mitglieder konträre Ansichten: Während die einen mit einer Zustimmung für das Bauprojekt eine „Aufweichung“ des Bebauungsplans für das gesamte Baugebiet befürchten, sprachen die anderen von einer Einzelfall-Entscheidung. Während die einen meinten, die Nachbarschaftsinteressen müssten gewahrt bleiben, argumentierten die anderen, es sei bereits in zwei weiteren Fällen die Gebäudehöhe „E+1“ genehmigt worden, wenn auch immer mit Zustimmung der Nachbarn. Insbesondere der Sallacher FW-Stadtrat Fritz Frank machte sich für die Bauherrin stark.

Bürgermeister Herbert Lichtinger wies jedoch darauf hin, dass es sich beim Bebauungsplan um eine Vorgabe handele, die von den Bauherren einzuhalten sei. Dazu gehört auch die nachbarschützende Anordnung der Bauhöhe. Sollten unmittelbare Nachbarn, die sich in der Vergangenheit an diese Weisung gehalten haben und vor allem auch drauf verlassen haben, mit einer Abweichung davon nicht einverstanden sein, so sei dies für ihn ein Grund, die Zustimmung nicht zu geben. Schließlich wurde abgestimmt, und mit 3:2 Stimmen erteilte das Gremium sodann denkbar knapp die Genehmigung für das Bauvorhaben.

Nur noch mit 60 km/h durch Kleinaich

Der letzte Tagesordnungspunkt fußte auf der Beschwerde einer Bewohnerin von Kleinaich, dass sowohl die Autofahrer von Richtung Wallkofen und Richtung Großaich mit erhöhter Geschwindigkeit durch Kleinaich fahren würden. Selbst an der Bushaltestelle in der Mitte des Ortes würden die Autos mit 100 Stundenkilometern vorbeidüsen. Geschwindigkeitsmessungen der Polizei haben diesen Eindruck aber nicht bestätigt. Ihre Messergebnisse haben eine Durchschnittsgeschwindigkeit von  69 Stundenkilometern ergeben. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei etwa 90 km/h.

Wegen des Kurvenverlaufs an der Stelle, der abfallenden bzw. ansteigenden Wegstrecke, der Enge der Fahrbahn und der damit verbundene Unübersichtlichkeit habe die Stadt jedoch die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu veranlassen, erörterte die Polizei in ihrem Schreiben. Das taten die Bauausschussmitglieder dann auch: Wie jetzt schon in anderen Weilern wie Großaich, Oberholzen, Illbach und Pullach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h gilt, gilt sie künftig auch für Kleinaich. Entsprechende Schilder werden an die Ortstafeln montiert.    

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