Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen zu Tierseuchen
Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen zum Vollzug der Verordnung (EU) 2026/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht") i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429, der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), dem Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) und dem Gesetze über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz)
Allgemeinverfügung
1. Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen am 08.11.2025 amtlich festgestellt.
2. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone (früher "Sperrbezirk") mit einem Radius von 3,0 Kilometern festgelegt. Die Anlage 1 mit Darstellung der Schutzzone ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
3. Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher "Beobachtungsgebiet") mit einem Radius von 10,0 Kilomoetern festgelegt. Die Anlage 2 mit Darstellung der Überwachungszone ist teil dieser Allgemeinverfügung.