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Gleisarbeiten in den Bahnhöfen Niederlindhart und Geiselhöring

Die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2026 in der Zeit vom 09.-12.10.2026 in den o.g. Bahnhöfen Gleise.

Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

DB InfraGO AG

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