Amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Amtliche Bekanntmachung
gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) der
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2026
I.
Der Rat der Stadt Geiselhöring hat in seiner Sitzung vom 12.05.2026 den Erlass einer neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen.
II.
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts tritt gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) am 03.06.2026 in Kraft. Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Geiselhöring, Stadtplatz 4, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.
III.
Die oben genannte Satzung wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO, i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayKommV sowie § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Geiselhöring amtlich bekannt gemacht.
Geiselhöring, den 03.06.2026
gez.
Robert Ammer
3. Bürgermeister
