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Amtliche Bekanntmachung - Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Geiselhöring

Amtliche Bekanntmachung

gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) der

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Geiselhöring vom 12.05.2026

I.

Der Rat der Stadt Geiselhöring hat in seiner Sitzung vom 12.05.2026 den Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Geiselhöring beschlossen.

II.

Die Geschäftsordnung tritt gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) am 03.06.2026 in Kraft. Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Geiselhöring, Stadtplatz 4, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.

III.

Die oben genannte Geschäftsordnung wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO, i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayKommV sowie § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Geiselhöring amtlich bekannt gemacht.

 

Geiselhöring, den 03.06.2026

gez.

Robert Ammer
3. Bürgermeister

 

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