Ortssprecherwahl in Oberharthausen
Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers
Mehr als ein Drittel der Gemeindebürger in der ehemals selbstständigen Gemeinde Oberharthausen hat gem. Art. 60a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) einen Antrag auf Einberufung einer Ortsversammlung zum Zwecke der Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers gestellt.
Aufgabe dieser Ortsversammlung ist es, in geheimer Wahl, eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher zu wählen, die/der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Stadt Geiselhöring vertritt. Wählen bzw. gewählt werden können nur die Gemeindebürger, die im vorgenannten Gemeindeteil wahlberechtigt sind.
Gemäß Art. 60a der GO wird für
MONTAG, DEN 08. JUNI 2026 UM 18.30 UHR IM GEMEINSCHAFTSHAUS OBERHARTHAUSEN
eine Ortsversammlung einberufen.
Die Bewohner von Oberharthausen, Grollhof und Oberholzen sind dazu herzlich eingeladen.
Zur Prüfung der Wahlberechtigung müssen von allen Wahlberechtigten der Personalausweis oder der Reisepass oder der Führerschein mitgebracht werden.
