Für die diesjährige Gewinnausschüttung der Sparkasse Landshut an Vereine und Verbände werden auch heuer wieder Anträge bei der Stadtverwaltung entgegengenommen. Die Sparkasse teilt mit, dass darauf zu achten ist, dass Spenden nicht gegeben werden dürfen, wenn sie damit zur Erfüllung einer Aufgabe beitragen, die sich der Landkreis Straubing-Bogen in rechtsverbindlicher Weise gestellt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den geförderten Zweck Haushaltsmittel des Landkreises Straubing-Bogen vorgesehen sind. Die Spenden der Sparkasse sollen für gemeinnützige Zwecke (caritative Zwecke, Sportförderung, Denkmalerhaltung) verwendet werden und die Vereine müssen spendenquittungsberechtigt sein. Interessierte Vereine werden ersucht, bis 16. Juni 2026 Anträge bei der Stadtverwaltung, Tel. 09423-9400111, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einzureichen, wenn sie Aufgaben im gemeinnützigen Bereich erfüllen, die nicht öffentlich gefördert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur nach Vorlage eines Antrages eine Förderung zugeteilt wird. Anschließend erfolgt die Spendenverteilung durch die Geiselhöringer Kreisräte.