
Kompromiss bei geplanter Wohnbebauung
In der Haushalts-Sitzung des Stadtrates standen noch weitere Themen auf der Tagesordnung. So waren die Besucher, die dieses Mal die Gästebank füllten, weniger wegen der Finanzen der Stadt gekommen, sondern wegen des Bauvorhabens auf dem Wiesen-Grundstück am Kaltenbrunner Weg. In der Sitzung wurden nämlich die Stellungnahmen vorgestellt, die im Zuge des Bauleitplanverfahrens bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangen sind. Dabei wurde offenbar, dass der Unmut der Anwohner gegenüber dem Bauprojekt zunächst massiv war, und zwar wegen der geplanten Höhe der Bebauung. Mittlerweile konnte jedoch ein Kompromiss erzielt werden.
Auf dem Grundstück sollen im Zuge der Innenverdichtung drei Wohnblöcke und ein Block für Wohnen und Gewerbe entstehen. Dafür muss die Stadt den Bebauungsplan ändern. Die Krux für die Anwohner: Die Blöcke sollten ursprünglich 4,5-geschossig werden, während die Wohnhäuser in der Umgebung ein bis maximal zwei Geschosse haben. Die Firsthöhe der Blöcke hätte 17.50 Meter betragen – zum Vergleich: Die Malzfabrik, die als historisches Denkmalschutzobjekt eine Sonderstellung hat und gerade saniert wird, hat eine Höhe von 19 Metern.
Heftiger Widerstand der Anwohner
Sofort formierte sich heftiger Widerstand gegen die Pläne, und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren reichte die Nachbarschaft einen mehrseitigen Einspruch gegen das Bauvorhaben ein, unterschrieben von 14 Anwohnern. Als erster angeführter Grund für die Ablehnung: „Diese in Geiselhöring für Wohnbauten unübliche Bauhöhe würde unsere Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, unter anderem durch den Schattenwurf an den Sommer-Abenden, die Einsichtnahme in die Grundstücke und die wuchtige Wirkung der vier Blöcke.“ Einige weitere Negativ-Gründe folgten, etwa die extreme Ungleichbehandlung in Bezug auf die Nachbarbebauung mit genehmigten Bauhöhen von 1,5 und 2 Stockwerken und die zu geringe Zahl an ausgewiesenen Stellplätzen, die zu einem Zuparken der Nachbarstraßen führen würden, wie die Anlieger befürchten. Außerdem stellten sie den Bedarf nach einer derart massiven Wohnbebauung auf dem Geiselhöringer Wohnungsmarkt infrage.
„Bitte erhalten Sie den ländlichen Charakter unser lebenswerten Stadt und genehmigen Sie im Baugebiet B3, wie bisher, nur eine Bauhöhe mit einer Belegung von maximal zwei Geschossen“, appellierten die Anwohner am Ende ihres Schreibens an den Stadtrat. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für diese einseitige und bisher noch nicht da gewesene Bevorzugung eines Antragstellers mit der Genehmigung einer dreifach höheren Anzahl von Geschossen gegenüber zwei direkt angrenzenden Grundstücken.“
Firsthöhe auf 13,50 Meter reduziert
Der massive Widerstand der Anwohner und weiterer Vorbringer von Bedenken hat Wirkung gezeigt: Es fanden mehrere Abstimmungsgespräche von Bürgermeister Herbert Lichtinger und den Mitarbeitern des Bauamts mit den Anliegern statt. Das Ergebnis ist ein Kompromiss: Im Bebauungsplan wird festgeschrieben, dass statt 4,5 maximal drei Vollgeschosse zulässig sind. Die zulässige Firsthöhe wird um 4 Meter von 17.50 Meter auf 13,50 Meter reduziert, die zulässige Wandhöhe von 12,70 Meter auf 10,70 Meter. Außerdem wird im Bebauungsplan angeordnet, dass die Stellplätze gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Geiselhöring nachzuweisen sind. Mit der Aufnahme dieser vereinbarten Änderungen in den Bebauungsplan haben die Anlieger ihren Einspruch zurückgezogen.
Simon Eisenhut, Leiter des Amts für Planen und Bauen, trug außerdem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die zum Teil noch in den Bauleitplan eingearbeitet werden. Dabei wurde offenbar, dass auch das Landratsamt die Notwendigkeit der hohen Geschoss-Wohnbebauung infrage stellte, gerade hinsichtlich der viel niedrigeren Umgebungsbebauung. „Hier fehlt eine nähere Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Nachbarschaft bzw. den nachbarlichen Belangen und Interessen.“ Dieser Mahnung wurde zwischenzeitlich mit dem Zustandekommen des Kompromisses Rechnung getragen. Planer Ludwig Bindhammer vom gleichnamigen Ingenieur-Büro verdeutlichte zusammen mit dem Antragsteller in der Sitzung, dass auch in Geiselhöring die Nachfrage nach weiterem Wohnraum bestünde und in dem Neubauprojekt auch inklusive Wohnformen angeboten werden sollen. Beide waren jedoch bereit, den Kompromiss einzugehen. Über diese Entwicklungen zeigten sich auch die Stadträte sehr froh und stimmten allesamt zu, die Planunterlagen nach der Überarbeitung erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nochmal zu beteiligen.
Industriegebiet wird neu parzelliert
Ebenfalls einstimmig genehmigten die Stadträte den zwischenzeitlich vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet. Damit soll eine weitere Ansiedlung eines Unternehmens im Industriegebiet ermöglicht werden, bei der die gesamte Restfläche des Baugebiets benötigt wird. Dazu soll der östlich des Betriebes der Kartoffel Centrum Bayern GmbH liegende Bereich neu parzelliert und verkehrstechnisch neu strukturiert werden. Die ursprünglich geplante Ringerschließung soll durch eine Anbindung an die neue östliche, rund acht Hektar große Parzelle mit vorgelagerter Wendemöglichkeit ersetzt werden. Auf die Genehmigung des Planentwurfs folgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
In der April-Sitzung hat Stadtrat Franz Stierstorfer angefragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass die Stadt Geiselhöring ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlässt. Grund ist, dass der Einsatz von Mährobotern in der Nacht zum Rasentrimmen gefährlich ist für Igel. Diese können durch die Klingen der Geräte lebensgefährlich verletzt werden. Ein zentrales Problem ist das natürliche Verhalten der Igel: Bei Gefahr fliehen sie nicht, sondern rollen sich zu einer Kugel zusammen. Die Geräte erkennen Igel meist nicht als Hindernis, sodass es häufig zu schweren Schnittverletzungen kommt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Straubing-Bogen sind jedoch nicht die Gemeinden, sondern die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt für den Erlass einer derartigen Allgemeinverfügung zuständig, die dann für den gesamten Landkreis gültig ist. Der Stadt Geiselhöring sind hier also die Hände gebunden. Laut Auskunft des Landratsamt wird der Umgang mit diesem Thema aktuell geprüft. So blieb den Stadträten nur der Beschluss, dem Landratsamt zu empfehlen, im gesamten Landkreis ein Nachtfahrverbot für Mähroboter einzuführen.
Bildinformation: Auf der jetzigen Wiese am Kaltenbrunner Weg sind drei Wohnblöcke und ein Block für Wohnen und Gewerbe geplant. Nach massivem Widerstand der Anlieger werden sie jetzt aber nicht 4,5 Stockwerke hoch, sondern drei Stockwerke. (Plan: Amt für Planen und Bauen der Stadt Geiselhöring)
