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Straßensperrung

Die Stadt Geiselhöring, Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring, erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:

Für die Feld- und Wirtschaftswege in der Stadt Geiselhöring bei Wallkofen werden verkehrsregelnde Maßnahmen durchgeführt (siehe beiliegende Übersichtsplan):
Die im Übersichtslageplan dargestellten Feldwege (Fl. Nr. 143, 149, 150, 176, 212, 121, 228 und 242 der Gemarkung Wallkofen) werden für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr ist so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Die Maßnahme erfolgt im Zeitraum vom 20.04.2026 bis längstens 30.06.2026. Die Verkehrsregelung ist grundsätzlich auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu beschränken.

Grund der Maßnahme: Aufgrund von Tiefbau- und Grabarbeiten für den Tennet SüdOstLink werden die im Lageplan dargestellte Feldwege vollständig gesperrt.

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