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Straßensperrung

Die Stadt Geiselhöring, Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring, erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:

Auf der Ortsstraße – Hadersbacher Straße wird auf Höhe der Hausnummer 19 in beide Fahrtrichtungen eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet (siehe beiliegenden Plan). Die bestehenden Verkehrszeichen mit Tempo 60 km/h sind abzudecken.

Die Maßnahme erfolgt im Zeitraum am 01.05.2024 ganztägig.

Grund der Maßnahme: Florianifest der FFW Geiselhöring

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