Der Wahlausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung am 9. März 2026 gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) festgestellt, dass bei der Wahl des Landrats am 8. März 2026 keine der kandidierenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Aus diesem Grund findet eine Stichwahl für das Amt des Landrats statt.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort über das Bürgerserviceportal möglich, sofern im Rahmen der ursprünglichen Kommunalwahl nicht bereits Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt wurden. In diesen Fällen erscheint bei einer erneuten Beantragung die Meldung: „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt. Eine weitere Beantragung mit diesen Daten ist deshalb nicht möglich.“
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Stimmzettel durch das Landratsamt am Mittwoch, 11. März 2026, zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadt Geiselhöring beabsichtigt, alle rund 2.500 beantragten Briefwahlunterlagen im Laufe des Donnerstags, 12. März 2026, zu versenden.