Außenbereichssatzung für Gaststätten-Bau
Der Stadtrat hat in seiner jetzigen Sitzung den Weg geebnet für eine neue Gaststätte, die am Labertal-Radweg bei Greißing entstehen soll. Um Baurecht für das Vorhaben zu schaffen, haben die Räte einstimmig für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das kleine bebaute Areal gegenüber der Ausfahrt aus Greißing gestimmt. Ebenso einstimmig fiel das Votum für den Namen der künftigen Kita am Freizeitgelände: Sie wird „Kindertagesstätte am kleinen Kaiser“ heißen in Anlehnung an den Namen des benachbarten Hügels im Freizeitgelände.
Insbesondere Radfahrer, die am Labertal-Radweg Richtung Straubing oder Mallersdorf unterwegs sind, dürften sich über eine künftige Einkehrmöglichkeit in Greißing an der Regensburger Straße 37b freuen. Sportliche Radler, die längere Touren unternehmen, können in den fünf geplanten Zimmern der Gaststätte übernachten. Das Landratsamt habe seine Zustimmung zu der Außenbereichssatzung bereits signalisiert, beantwortete Simon Eisenhut, Leiter des Amts für Planen und Bauen, eine entsprechende Nachfrage von Stadtrat Stefan Singer. Die Anwohner hätten durch die Satzung den Vorteil, dass sie eigene Neubau-Projekte auf ihren Grundstücken leichter umsetzen können, informierte er auf die Nachfrage von Stadtrat Korbinian Scherm.
Während die Räte mit diesem Aufstellungsbeschluss erst den allerersten Schritt in Richtung Satzung getan haben, sind die Verfahren für Bebauungsplan-Aufstellungen oder -Änderungen für Baugebiete andernorts schon weiter fortgeschritten. So mussten sich die Stadträte bei der Sitzung am Dienstag bei gleich mehreren Vorhaben mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, insbesondere Behörden, beschäftigen. Zunächst ging es um das Baugebiet „Hainsbach B3 Ost“. Simon Eisenhut erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Berücksichtigungen in den Planentwürfen. Wie bekannt, will die Firma Dankerl Bau aus Willmering bei Cham auf dem 1,5 Hektar großen Areal rechts der Kreisstraße Richtung Metting 16 Bauparzellen ausweisen. Sie sollen überwiegend mit zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, in zwei Teilbereichen aber auch mit maximal dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern bebaut werden.
Nur 8 statt 35 Wohneinheiten pro Gebäude
Ursprünglich sollten in den vier geplanten Mehrfamilienhäusern jeweils 35 Wohneinheiten entstehen – zu viel, befand die Regierung von Niederbayern in ihrer Stellungnahme; diese Planung sei für den ländlichen Raum eher unrealistisch. Deshalb wurde das Vorhaben inzwischen auf acht Wohneinheiten je Einzelhaus reduziert. Wegen möglicher Geruchsbelästigungen durch den Schweinestall südöstlich des Plangebietes wurde eine Berechnung gemäß der VDI-Richtlinie angestellt. Ergebnis: Der Stall ist weit genug weg, so dass keine Beschwerden zu erwarten seien.
Um die Räte über weitere zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen am Bebauungsplan-Entwurf zu informieren, war Susanne Spieß vom Ingenieurbüro Altmann aus Cham zu Gast bei der Stadtratssitzung. Stadtrat Robert Ammer hakte insbesondere zum Schutz vor Wasser- und Schlammfluten bei Starkregen-Ereignissen nach, die Hainsbach in der Vergangenheit aus dieser Richtung heimgesucht haben. Susanne Spieß erläuterte alle geplanten Wasserrückhaltungs- und -drosselungsmaßnahmen, darunter zwei Regenrückhaltebecken, Erdwälle und Kaskaden im Graben an der Straße, und versicherte: „Durch das neue Baugebiet wird der gesamte Ort bei Starkregen auf jeden Fall besser vor den Wasserfluten geschützt.“ Stadtrat Ludwig Kerscher regte an, einen Teil der Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau festzuschreiben. Dies könne erst später in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden, erklärte Simon Eisenhut. Nun werden die jetzigen Entwurfspläne erst noch einmal ausgelegt.
Für zwei weitere Bebauungsplan-Änderungen - zum einen des Bebauungsplans „Am Sportplatz" in Sallach zur Erweiterung des Wohngebiets um drei Bauparzellen und zum anderen des Bebauungsplans „Aufeld“ in Hirschling zum Bau von Sickerrigolen anstelle eines Regenrückhaltebeckens - wurde jüngst ebenfalls die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stadträte ließen sich in beiden Fällen die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Berücksichtigungen erläutern und fassten dann jeweils den Satzungsbeschluss.
Gasbeschaffung in Kriegszeiten
Die Schatten des jüngst begonnenen Iran-Krieges hingen bei der Stadtratssitzung über dem Tagesordnungspunkt „Vergabe der Dienstleistung für die Durchführung einer Bündelausschreibung für die Gasbeschaffung“. Weil der Vertrag über die Lieferung des Erdgases für die städtischen Liegenschaften – Rathaus, Bürgerhaus, Labertalhalle, neues und altes Feuerwehrhaus, Kitas Am Lins und am Schulgarten sowie Bauhof - zum 31. Dezember 2026 ausläuft, muss die Stadt die Gaslieferung ab dem 1. Januar 2027 neu vergeben. Durch die Bündelung der Strom- und Gasnachfrage von mehreren Gemeinden können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden.
Bedenken seitens der Stadträte, ob die Stadt bei der Ausschreibung von den aktuellen Preissteigerungen für Gas infolge des Iran-Krieges betroffen sein wird, so wie sie in der jüngsten Vergangenheit bei der Bündelausschreibung hohe Strompreise infolge des Ukraine-Krieges in Kauf nehmen musste, konnte Kämmerin Katharina Bauer nur abmildern: „Das erste Ausschreibung wird erst im Juni/Juli erfolgen. Wir können nur spekulieren, ob sich die Lage im Kriegsgebiet bis dahin wieder beruhigt hat.“ Abgeklärt werden soll noch, ob der Vertrag nur für ein Jahr geschlossen werden kann statt wie vorgesehen für drei Jahre. Ansonsten stimmten die Räte zu, die Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH als professionellen Dienstleister mit der Bündelausschreibung zu beauftragen.
Pachten und Mieten werden erstattet
Zum Schluss bewiesen die Stadträte ihr Herz für die Vereine der Stadt. Der Sportverein Wacker Wallkofen, der Sportverein Sallach 1922, der TV Geiselhöring 1862, die Fischerfreunde Sallach, die Sportangler Geiselhöring, der Fischereiverein Hirschling, der Eisstockclub Pönning und der Fischereiverein Greißing dürfen sich analog zu den Vorjahren nach einstimmigem Beschluss über die Erstattung ihrer Pacht- und Mietaufwendungen für die genutzten Sportstätten bzw. Gewässer im Zuge der Vereinsbezuschussung freuen. Die freiwillige Leistung der Vereinsförderung beläuft sich auf rund 6.000 Euro. Weil im Haushalt nur 2.000 Euro dafür eingestellt sind, genehmigten die Räte die Mehrausgaben von rund 4.000 Euro.
Außerdem lagen zwei Zuschuss- und Förderanträge vor, die das Gremium gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sports im Bereich der Stadt Geiselhöring ebenfalls einstimmig genehmigte: Der ETSV-Hainsbach 1977 e.V. erhält 2.456 Euro für die Sanierung der Duschanlagen des Sportheims, und der Tennis-Club 1974 Geiselhöring e.V. bekommt rund 10.000 Euro für eine geplante Baumaßnahme am Betriebsgebäude.
