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Briefwahlunterlagen

In der Stadt Geiselhöring haben bereits rund 1.000 Wahlberechtigte einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt. Dieses große Interesse an der Briefwahl freut uns sehr.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden dürfen. Für die anstehende Kommunalwahl ist dies der 16.02.2026. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Ausgabe bzw. der Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen rechtlich zulässig.

Aufgrund der Postlaufzeiten – diese können bis zu vier Tage betragen – ist es daher möglich, dass bereits jetzt beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst am 20.02. oder 21.02.2026 bei den Antragstellerinnen und Antragstellern eingehen.

Die Stadt empfiehlt daher, Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen.

 

Das Wahlamt ist für Rückfragen auch während der Schließzeiten des Rathauses am Freitag, 13.02.2026, ab 9:30 Uhr sowie an Rosenmontag und Faschingsdienstag besetzt. Bei Fragen während dieser Zeit stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung (09423 9400-800).

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