Kommunalwahl 2026 - Beantragung von Briefwahlunterlagen und Probestimmzettel
Briefwahlunterlagen:
Seit Montag, den 26.01.2026, können Briefwahlunterlagen für die anstehende Kommunalwahl am 08. März 2026 über das Bürgerserviceportal beantragt werden.
Bei der Online-Beantragung ist die Angabe der Wählerverzeichnisnummer sowie des Stimmbezirks optional und nicht zwingend erforderlich.
In den kommenden Tagen bzw. im Laufe der nächsten Woche wird zudem die amtliche Wahlbenachrichtigung an alle 5.399 wahlberechtigten Personen (Stand 25.01.2026) versandt. Auch über die Wahlbenachrichtigung kann – wie gewohnt – die Briefwahl beantragt werden.
Dabei ist besonders zu beachten:
Bei der Beantragung über die Wahlbenachrichtigung muss explizit das Kreuz für die Zusendung von Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl (möglich bei Bürgermeister- und Landratswahl) gesetzt werden. Bei der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist dieses Kreuz bereits voreingestellt und muss aktiv entfernt werden, falls die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl nicht gewünscht sind.
Wichtig ist außerdem, dass bei dieser Kommunalwahl die Versendung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein erstmals erst ab dem 16.02.2026 erfolgen darf (§24 Abs. 1 Satz 2 GlKrWO). Daher wird es durchaus dazu kommen, dass bereits jetzt beantragte Briefwahlunterlagen erst ab dem 20. oder 21. Februar 2026 zugestellt werden.
Probestimmzettel:
Da bei der anstehenden Stadtratswahl mit Kandidatenlisten gewählt wird, steht unter folgendem Link ein Probestimmzettel zur Verfügung. Dort können die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe getestet werden.
Unter dem Menüpunkt „Statistik“ wird angezeigt, wie viele der insgesamt 20 Stimmen bereits vergeben wurden und ob Stimmen gültig oder ungültig sind. Über die Funktion „Stimmzettel zurücksetzen“ können alle bisher getätigten Eingaben wieder gelöscht
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