Organisatorisches

  

Aufnahme 

Aufgenommen werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis hin zur Schulreife aus der Großgemeinde Geiselhöring.

Kinder aus benachbarten Gemeinden werden nur dann aufgenommen, wenn die Gruppe noch aufnahmefähig ist und eine Gastpauschale bezahlt wird.

Bei der Aufnahme des Kindes in den Waldkindergarten wird zwischen den Eltern und dem Städtischen Waldkindergarten ein Anmeldevertrag ( Bildungs- und Betreuungsvertrag ) abgeschlossen.

Am ersten Waldkindergartentag muss der  ausgefüllte und von beiden Seiten unterzeichnete komplette Anmeldevertrag vorliegen. Dazu gehört auch eine Kopie der letzten U-Untersuchung des angemeldeten Kindes.

Für den Besuch des Waldkindergartens ist es für das Kind angenehmer, wenn es sauber ist, das heißt es sollte in der Lage sein selbständig oder gegebenfalls mit Unterstützung den Toilettengang zu erledigen. Wichtig ist, dass das Kind sich auch im Freien traut den Toilettengang zu erledigen.

Nach vollzogener Aufnahme sollte der Besuch des Waldkindergartens regelmäßig sein und nicht ohne triftige Gründe während des laufenden Waldkindergartenjahres unterbrochen werden. Fehlzeiten sind dem Erziehungspersonal stets mitzuteilen.

 

 

Bringen und Abholen

Das Kind ist von den Eltern / Erziehungssorgeberechtigten möglichst regelmäßig und pünktlich in den Waldkindergarten zu bringen.

Dem Erziehungspersonal ist persönlich oder durch eine Tagesabholberechtigung mitzuteilen, wer außer den im Anmeldevertrag vermerkten Personen das Kind abholen darf.

 

 

Aufsichtspflicht

Solange sich das Waldkindergartenkind in der Obhut der Eltern / Erziehungssorgeberechtigten befindet liegt die Aufsichtspflicht bei diesen.

Erst nach der vollzogenen Übergabe des Waldkindergartenkindes an das Erziehungspersonal, durch die sichtbare Begrüßung bzw. per Handschlag und Grußformel, obliegt die Aufsichtspflicht dem pädagogischen Personal.



Ausrüstung der Kinder

Das Waldkindergartenkind benötigt für den Waldkindergartenbesuch:

-       wasserdichten Rucksack mit Brustgurt

-       stabile, wasserfeste, wärmende bzw. isoliernde Sitzunterlage

-       witterungsangepasste Kleidung (im „Zwiebellook")

-       Kopfbedeckung - jahreszeitlich Kappe oder Mütze

-       stabiles, festes, wasserdichtes Schuhwerk

-       Wechselkleidung - ein kompletter Satz (bleibt im Waldhaus)

-       Wechselkleidung im Rucksack (Socken, Unterwäsche im Plastikbeutel)

-       handfeste Pause in einem wiederverschließbaren Behälter/Brotzeitbox

-       ausreichende Menge Getränk

        (ca. 0,5l, je nach Jahreszeit warm oder kalt in einer

  bruchsicheren, wiederverschließbaren Flasche

        z. B. Alu-Thermosflasche)

-       kleines Handtuch

-       Stoffbeutel oder ähnliches zum Sammeln

-       Taschentücher

-       Empfehlung! - Zeckenimpfung und Zeckenschutz

-       Empfehlung! - Sonnencreme bzw. Hautschutzcreme im Rucksack



Alle Sachen sind mit dem Namen des Kindes zu beschriften!

 


Erkrankung

Jede Erkrankung eines Kindes ist durch die Eltern bzw. die Erziehungssorgeberechtigten dem Waldkindergartenpersonal und/oder Kindergartenpersonal des Städtischen Kindergartens umgehend, spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.

Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, so ist die Anzeige über die Erkrankung sofort zu erstatten. Erkrankt ein Familienmitglied eines Kindes an einer ansteckenden Krankheit, so haben die Eltern / haben die Erziehungssorgeberechtigten diese Tatsache ebenfalls umgehend dem Erziehungspersonal mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass während der Dauer der Krankheit dieses Kind den Städtischen Waldkindergarten nicht besucht, es sei denn, es wird durch ein ärztliches Zeugnis/Attest nachgewiesen und genehmigt, dass dem Waldkindergartenbesuch keine ärztlichen Bedenken entgegenstehen.



Haftung

Der Städtische Waldkindergarten und dessen Träger, die Stadt Geiselhöring, übernimmt für im Waldkindergarten beschädigte oder entwendete Gegenstände keinerlei Haftung.

Gehaftet wird nur für entstandene Schäden, wenn diese durch das Erziehungspersonal verursacht worden sind.

 


Unfallversicherung

Wenn sich ein Kind während des Waldkindergartentages verletzt und sich desshalb in ärztliche Behandlung begeben muss, so ist das Kind über den Träger der Einrichtung, die Stadt Geiselhöring, versichert.

Eine Mitteilung über die Notwendigkeit bzw. Durchführung einer ärztlichen Behandlung muss an das Erziehungspersonal ergehen.



Schließtage

Der Waldkindergarten hat während des Kindergartenjahres höchstens 35 Tage geschlossen. Die Schließtage werden rechtzeitig bekannt gegeben. Dazu erhalten die Eltern/ Erziehungssorgeberechtigten eine Jahresplanung (Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben jedoch vorbehalten).

Austritt / Kündigung

Der Austritt während des Walkindergartenjahres erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung der Eltern / Erziehungssorgeberechtigten gegenüber der Waldkindergartenleiterin.

Bleibt ein Kind länger als 4 Wochen und weiteren zwei Wochen trotz mündlicher und /oder schriftlicher Aufforderung durch die Waldkindergartenleiterin unentschuldigt vom Waldkindergarten fern, so verliert es das Anrecht auf weiteren Besuch.

 

 

Ausrüstung des Erziehungspersonals

-       Handy /Mobiltelefon + Telefonliste

        (Eltern, Ärzte, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Giftnotruf)

-       Erste-Hilfe-Material

-       Isolierende Sitzunterlagen

-       Wechselkleidung für die Kinder

-       Wasserbehälter mit Wasser

-       Waschpaste zum Hände waschen (Lavaerde) + Handbürsten

-       Handtücher

-       Bestimmungsbücher

-       Becherlupen

-       Taschentücher, Toilettenpapier, Feuchttücher

-       Schaufel (zum Loch ausheben)

-       unterschiedliche Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, wie Schnitzmesser, Sägen,
        Schlegel (Hammer), Seile, Schnüre, kleine Eimer

-       Bollerwagen

-       Händewaschwasser