 
    | Mo. - Fr. | 8.00-12.00 Uhr | 
| Mo. - Di. | 14.00-16.00 Uhr | 
| Do. | 14.00-18.00 Uhr | 
Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
Stadtverwaltung:
Tel.: 09423 / 9400 - 0
Fax.: 09423 / 9400 - 112
Die Ortsstraße Sallach auf Höher der Hausnummer 51 bis zur Einmündung Zum Ammerbach, sowie die Straßen Zum Ammerbach und Zur Laberau werden am 10.11.2025 von ca. 17:00 - 18:30 Uhr wegen des Martinumzuges vollstädnig gesperrt (siehe beigefügten Plan).
Der Umzug findet im Zeitraum von ca. 17:00 -18:30 Uhr statt und läuft lt. beiliegendem Lageplan folgende Strecke: Pfarrkirche - über Vorplatz Kirche - Zum Ammerbach - Zur Laberau - kompletter Weg zurück zur Pfarrkirche.
Für die Feld- und Wirtschaftswege in der Stadt Geiselhöring bei Wallkofen werden verkehrsregelnde Maßnahmen durchgeführt (siehe beiliegende Übersichtsplan): Die im Übersichtslageplan dargestellten Feldwege (Fl. Nr. 143, 149, 150, 176, 178, 212, 121, 228, 226 und 242 der Gemarkung Wallkofen) werden für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr ist so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Die Maßnahme erfolgt im Zeitraum vom 13.10.2025 bis längstens 31.12.2025. Die Verkehrsregelung ist grundsätzlich auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu beschränken.
Grund der Maßnahme: Tiefbau- und Grabarbeiten für den Tennet SüdOstLink
Für die Ortsstraßen „Mozartstraße“ und Anton-Bruckner-Straße“ in der Stadt Geiselhöring werden verkehrsregelnde Maßnahmen durchgeführt (siehe beiliegenden Lageplan). Dazu werden die Ortsstraßen in Abschnitten von 50 m für den Fahrzeugverkehr deutlich eingeengt bzw. halbseitig gesperrt. Auch wird es in den verschiedenen Abschnitten notwendig ggf. den Gehweg für den Fußgängerweg zu sperren.
Die Sperrung erfolgt im Zeitraum vom 18.08.2025 bis längstens 18.01.2026. Die Verkehrsregelung ist grundsätzlich auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Die Wanderbaustelle beginnt am Kreuzungsbereich der Landshuter Straße / Mozartstraße und folgt in Abschnitten Orts einwärts Richtung Bahnhofstraße.
Grund der Maßnahme: Es ist zur Sanierung der Wasserleitung notwendig, die Fahrbahn einzuengen.