Mo. - Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
Mo. - Di. | 14.00-16.00 Uhr |
Do. | 14.00-18.00 Uhr |
Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
Stadtverwaltung:
Tel.: 09423 / 9400 - 0
Fax.: 09423 / 9400 - 112
Grundgebühr für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/ Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die örtliche Verkehrsbehörde:
Bis zu 1 Woche
Bis zu 2 Wochen
Bis zu 4 Wochen
Bis zu 5-8 Wochen
Bis zu 9-12 Wochen
Bis zu 3-6 Monate
Bei Verlängerungen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 25% des Betrages erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 10 Euro, Verlängerung um 5-8 Wochen = 18,75 Euro)
Bei einer Vollsperung erfolgt ein Aufschlag von 50% auf die jeweilige Grundgebühr (Bespiel: Grundgebühr für 5-8 Wochen = 75 Euro + Aufschlag 50% 37,50 Euro = 112,50 Euro gesamt)
Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z.B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 15,00 Euro erhoben.