Mo. - Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
Mo. - Di. | 14.00-16.00 Uhr |
Do. | 14.00-18.00 Uhr |
Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring
Stadtverwaltung:
Tel.: 09423 / 9400 - 0
Fax.: 09423 / 9400 - 112
Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Über die Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung Oberharthausen „Ost“ durch Deckblatt 1
Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet SO Photovoltaik Straßfeld“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, samt Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 51 und des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 31 der Stadt Geiselhöring.
Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet SO Photovoltaik Gingkofen-Wissing“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, samt Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 54 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 34 der Stadt Geiselhöring.