Monatsbeiträge für die Kinderkrippe:

 

Die Mindestbuchungszeit für die Kinderkrippe beträgt 20 Stunden pro Woche und dabei mindestens 4 Stunden pro Tag. Die Kinder müssen an mindestens 5 Tagen pro Woche anwesend sein.


Der Freistaat Bayern gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kind und Monat, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Anträge können online über www.zbfs.bayern.de gestellt werden.

Monatsbeiträge für den Kindergarten:

Der Freistaat Bayern gewährt für die gesamte Kindergartenzeit einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kind und Monat. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.


Die Mindestbuchungszeit für den Kindergarten beträgt 20 Stunden pro Woche und dabei mindestens vier Stunden pro Tag. Die Kinder müssen an mindestens 5 Tagen pro Woche anwesend sein.