Der Wahlausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung am 9. März 2026 gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) festgestellt, dass bei der Wahl des Landrats am 8. März 2026 keine der kandidierenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Aus diesem Grund findet am 22. März 2026 eine Stichwahl für das Amt des Landrats statt.
Aufgrund der Stichwahl erreichen die Stadt Geiselhöring derzeit zahlreiche Anfragen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Vorgehensweisen für Wählerinnen und Wähler.
1. Sie haben am 08.03.2026 per Urnenwahl gewählt
Sie erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sie können am 22.03.2026 erneut in das gleiche Wahllokal gehen. Bitte bringen Sie Ihre bisherige Wahlbenachrichtigung (soweit noch vorhanden) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
2. Sie haben am 08.03.2026 per Urnenwahl gewählt und möchten nun Briefwahl beantragen
Dies ist möglich. Die Beantragung kann erfolgen:
Anträge auf Briefwahl können bis Freitag, 20.03.2026, 15:00 Uhr gestellt werden.
3. Sie haben bereits per Briefwahl gewahlt und auch Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt
In diesem Fall müssen Sie nichts weiter veranlassen. Der Versand der rund 2.500 beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt am Donnerstag, 12.03.2026.
Bitte beachten Sie:
Der Erhalt der Briefwahlunterlagen stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der Stichwahl dar. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, können Sie die Unterlagen unbeachtet lassen.
4. Sie haben Briuefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beantragt, jedoch keine Unterlagen für eine mögliche Stichwahl
Am Dienstag, 10.03.2026 wurde allen betroffenen Personen, die ihre ursprünglichen Briefwahlunterlagen über die Wahlbenachrichtigung beantragt haben, die Vorderseite ihrer Wahlbenachrichtigung erneut zugesendet.
Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
- keine Teilnahme an der Stichwahl
- Teilnahme per Urnenwahl (das Wahllokal ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung angegeben – siehe oben unter Nr. 1)
- Teilnahme per Briefwahl (Beantragungsmöglichkeiten siehe oben unter Nr. 2)
5. Sie haben an der Kommunalwahl am 08.03.2026 nicht teilgenommen
Auch in diesem Fall bestehen folgende Möglichkeiten:
- keine Teilnahme an der Stichwahl
- Teilnahme durch Urnenwahl (siehe Nr. 1)
- Beantragung von Briefwahlunterlagen (siehe Nr. 2)
Hinweis:
Die Entscheidung, ob und in welcher Form Sie an der Stichwahl teilnehmen, liegt ausschließlich bei Ihnen als Wählerin bzw. Wähler. Diese Information dient ausschließlich der Darstellung der organisatorischen Möglichkeiten und stellt keine Wahlwerbung oder Aufforderung zur Teilnahme an der Wahl dar.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Geiselhöring:
Telefon: 09423 9400-200
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